Voraussetzungen für die Stundung sind:- Nachweis über die Antragstellung auf Änderung beim Finanzamt
Vorgehensweise:- 50% der Grundsteuersumme können bis zu endgültigen Entscheidung gestundet werden- 50% der Grundsteuersumme müssen gezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung
Hinweis:Die Stundungsraten sind pünktlich gemäß Stundung zu begleichen. Sollte eineStundungsrate nicht bezahlt werden ist die Stundung hinfällig. Die Ratenfälligkeit ist immer zum 15. eines Monats.
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