Reisepass Ausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 2 Einwohnermeldeamt, GewerbeangelegenheitenStandort anzeigen
Berliner Straße 15
31860 Emmerthal
Telefon: 05155 69-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.em­mert­hal.­de/

montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
montags zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
donnerstags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

-Termine auch nach Vereinbarung-


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Welche Gebühren fallen an?
  • :37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • :59,50 EUR
    Vorkasse notwendig
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • :70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • :92,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
  • :21,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
  • :10 Jahre
    für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Bearbeitungsdauer
  • :4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

zurück