Kommunale Ehrungen

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 1 Sekretariat FB 1, Verwaltung ehrenamtlich TätigeStandort anzeigen
Berliner Straße 15
31860 Emmerthal
Telefon: 05155 69-110
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.em­mert­hal.­de/

montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
montags zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
donnerstags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

-Termine auch nach Vereinbarung-


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

  • Goldene Hochzeit,
  • Diamantene Hochzeit,
  • Eiserne Hochzeit,
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag oder
  • 100. Geburtstag.

Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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