Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Ansprechpartner/in
FB 2 Ordnungsamt | |
Berliner Straße 15 31860 Emmerthal Telefon: 05155 69-140 E-Mail: ordnungswesen@emmerthal.deHomepage: https://www.emmerthal.de/ | montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
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bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.