Adress- und Personendaten ändern lassen

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FB 2 Bürgeramt, GewerbeangelegenheitenStandort anzeigen
Berliner Straße 15
31860 Emmerthal
Telefon: 05155 69-140
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.em­mert­hal.­de/

montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
montags zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
donnerstags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

-Termine auch nach Vereinbarung-


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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